
(1) Der Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden, und einer/m stellvertretenden/m Vorsitzende/n und bis zu drei weiteren Beisitzer/n/innen. Der/Die erste Vorsitzende muß von einem korporativen Mitglied (Körperschaft) gestellt werden.
(2) Der Vorstand muss sich aus je einem Vertreter des Landkreises Marburg-Biedenkopf und einem Vertreter des Lebenshilfewerkes Marburg-Biedenkopf, sowie je einen Vertreter der weiteren korporativen Mitglieder zusammen setzen. Ein Vertreter der Einzelmitglieder kann in den Vorstand gewählt werden.
(3) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind jeweils zwei der vorgenannten Vorstandsmitglieder gemeinsam
(4) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich.
(5) Der/Die erste Vorsitzende und sein/e / ihr/e Stellvertreter/in werden vom Vorstand aus seiner Mitte für die Dauer von drei Jahren gewählt.
Wolgang Zöller, Lebenshilfewerk Marburg - Biedenkopf
Andrea Schroer, Landkreis Marburg - Biedenkopf
Christian Meineke, Stadt Marburg
Peter Heyde, Einzelmitglied
Lt. Satzung § 7 Abs.9 ist der Vorstand berechtigt einen "Besonderen Vertreter" gemäß § 30 BGB zu bestellen. Dies ist dem Vereinsregister mitzuteilen.
Gemäß Vorstandsbeschluß wurde der Geschäftsführer, Herr Helmut Koch, zum "Besonderen Vertreter" des Vereins bestellt.