Vorgaben aus der Satzung § 7

(1)  Der Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden, und einer/m stellvertretenden/m Vorsitzende/n und bis zu drei weiteren Beisitzer/n/innen. Der/Die erste Vorsitzende muß von einem korporativen Mitglied (Körperschaft) gestellt werden.

(2)  Der Vorstand muss sich aus je einem Vertreter des Landkreises Marburg-Biedenkopf und einem Vertreter des Lebenshilfewerkes Marburg-Biedenkopf, sowie je einen Vertreter der weiteren korporativen Mitglieder zusammen setzen. Ein Vertreter der Einzelmitglieder kann in den Vorstand gewählt werden.

(3)  Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind jeweils zwei der vorgenannten Vorstandsmitglieder gemeinsam

(4)  Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich.

(5)  Der/Die erste Vorsitzende und sein/e / ihr/e Stellvertreter/in werden vom Vorstand aus seiner Mitte für die Dauer von drei Jahren gewählt.

Vorsitzender

Wolgang Zöller, Lebenshilfewerk Marburg - Biedenkopf

Stellvertrende Vorsitzende

Andrea Schroer, Landkreis Marburg - Biedenkopf

Beisitzer

Christian Meineke, Stadt Marburg

Peter Heyde, Einzelmitglied

Besonderer Vertreter des Vereins gem. § 30 BGB

Lt. Satzung § 7 Abs.9 ist der Vorstand berechtigt einen "Besonderen Vertreter" gemäß § 30 BGB zu bestellen. Dies ist dem Vereinsregister mitzuteilen.

Gemäß Vorstandsbeschluß wurde der Geschäftsführer, Herr Helmut Koch, zum "Besonderen Vertreter" des Vereins bestellt.

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